Assistenz der Geschäftsführung (d/m/w)
Die St. Georg IT-Gesellschaft mbh sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit eine Assistenz der Geschäftsführung (d/m/w).
ab sofort | unbefristet | Vollzeit oder Teilzeit
Deine Perspektiven – unsere Angebote
- Anstellung mit Home-Office-Anteil von 50%
- Eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Vergütung und 30 Tage Urlaub
- Jobticket, bezuschusstes Deutschlandticket und weitere Mitarbeitervergünstigungen
- Eine sehr interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem engagierten und motivierten Team
- Strukturierte Einarbeitung in ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung
Dein Profil
- Kaufmännische Ausbildung oder Studium
- Erfahrung in diesem Bereich oder einer gleichwertigen Tätigkeit
- Hervorragende Kenntnisse in MS Office Anwendungen, insbesondere Excel und PowerPoint
- Anwenderkenntnisse in SAP FI und MM
- IT-Affinität, vorzugsweise im medizinischen Bereich
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- Kenntnisse in Buchhaltung, Beschaffungswesen und Vergaberecht
Deine Aufgaben
- Unterstützung der Geschäftsführung und des Teams bei kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben
- Beschaffung von Hard- und Software entsprechend Vorgaben
- Vorbereitung der Projekt- und Leistungsabrechnungen
- Erstellung von Präsentationen, Führen von Protokollen, Nachhalten von ToDos
- Pflege von Informationen in entsprechenden Systemen und strukturierte Ablage von Dokumenten
- Vorbereiten von Workshops und Koordination von Terminen
- Vorbereiten der Wirtschaftsplanung und des Jahresabschlusses
Deine Bewerbung
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Dich! Jetzt bewerben unter Angabe der Ausschreibungsnummer 149/2024, vorzugsweise per E-Mail an:
Kontaktiere uns bei Fragen.
Thomas Werchau
Geschäftsführer
St. Georg IT Gesellschaft mbH
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Deiner Bewerbung durch uns leider nicht übernommen werden können.